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AGB

just ask! GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Erstellt: 18.06.2020

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§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

 

Als „Leistungsgeber“ im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen wird die „just ask! GmbH“, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Schmieden definiert. Der Seminar- und Beratungsnehmer sowie die sonstigen Kunden des Leistungsgebers werden als „Leistungsnehmer“ bezeichnet. Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen zwischen Leistungsgeber und Leistungsnehmer. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Leistungsgeber schriftlich bestätigt werden.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

 

Der Leistungsnehmer erhält ein(e) schriftliche(s) Leistungsangebot/Leistungsbeschreibung über die von ihm gewünschte Leistung (z.B. Beratung, Training, Vortrag, Moderation, Coaching etc.). Diese Angebote sind sämtlich freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsabschluss kommt durch schriftliche Annahme des Angebotes, durch Auftragsbestätigung durch den Leistungsgeber oder durch beiderseitige Vertragsunterzeichnung, in dem der individuelle Leistungsumfang und gegebenenfalls weitere Modalitäten geregelt sind, zustande. Vertragsergänzungen, -abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

 

§ 3 Leistungen

 

Der Leistungsgeber gewährleistet dafür Sorge zu tragen, dass bei der Erbringung seiner Leistungen nach den neuesten fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Entsprechendes gilt für die Auswahl von Trainern, Beratern, Referenten und Technikern. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich vorrangig aus dem Vertrag selbst, nachrangig aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen (Flyer, Prospekte). Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von der beschriebenen Leistung (einschließlich einer evtl. Verkürzung oder Verlängerung) können vor oder während der Durchführung der Leistung vorgenommen werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen die Leistung in ihrem Kern nicht völlig verändern. Der Leistungsgeber ist berechtigt, den vorgesehenen Referenten/Redner/Trainer/Berater/Techniker im Bedarfsfalle durch andere, vergleichbar qualifizierte Personen, zu ersetzen.

 

§ 4 Skripte und Zusatzleistungen

 

Skripte, die vom Leistungsgeber zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Vergütung enthalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen weiteren Unterlagen (inkl. Software), gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt allein dem Leistungsgeber oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Skripte oder sonstige Materialien ohne schriftliche Zustimmung des Leistungsgebers ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen. Sämtliche Lernmittel, die nicht ausdrücklich vom Leistungsgeber kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, sind auf Kosten des Leistungsnehmers von diesem selbst zu beschaffen. Verpflegungs-, Übernachtungs- und sonstige Tagungskosten sind nicht im Preis enthalten, soweit nicht anders vereinbart.

 

§ 5 Widerrufsrecht

 

Der Leistungsgeber kann vor Beginn der Leistung vom Vertrag zurücktreten, wenn die von ihm festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist bzw. personell-organisatorische Voraussetzungen beim Leistungsnehmer nicht erfüllt sind oder aus anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankungen des Referenten/Trainers/Redners/Beraters/Technikers) vor Leistungsbeginn von einer Durchführung absehen. Die Gebühren – soweit bereits vom Leistungsnehmer bezahlt – werden in diesem Fall zurückerstattet. Bei Absage einer Veranstaltung/Beratung durch den Leistungsgeber erhält der Leistungsnehmer unverzüglich eine entsprechende Mitteilung. Bei bereits begonnener Leistung werden bereits entrichtete Gebühren anteilig zurückerstattet. Haftungs- und Schadensersatzansprüche des Leistungsnehmers gegen den Leistungsgeber aus den hier genannten Gründen sind in jedem Falle, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Soweit der Leistungsnehmer Verbraucher i.S. des § 13 BGB ist und ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss gem. § 355 BGB zu widerrufen. Bei einer Absage der Leistung durch den Leistungsnehmer werden diesem – sofern individuell nichts anderes vereinbart oder kein Rücktrittsrecht besteht – von dem Leistungsgeber Stornogebühren i.H. von 30 % des Rechnungsbetrags berechnet, sofern die Absage bis zu sechs Wochen vor Leistungsbeginn erfolgt. Bei einer Absage bis zu drei Wochen vor Leistungsbeginn fallen 50 % der Teilnahmegebühren an, bei Absagen bis zu zwei Wochen davor 90 %. Bei einer Absage weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei willkürlichem Abbruch der laufenden Leistung werden die vereinbarten Gebühren in voller Höhe fällig. Bei Absagen einzelner Teilnehmer (Teilnehmerpreis), welche die Durchführung der Leistung an sich für die anderen Teilnehmer nicht verhindern, gelten die hier beschriebenen Stornogebühren analog für den betreffenden Teilnehmerpreis. Für das „AzubiCamp“ gelten abweichende Stornogebühren: Bei einer Absage der Veranstaltung durch den Leistungsnehmer innerhalb von 13 Wochen vor Beginn der Veranstaltung fallen 50 % der Vertragssumme an. Bei einer Teilnehmerreduzierung um mehr als 10% durch den Leistungsnehmer innerhalb von 13 Wochen vor Beginn der Veranstaltung fallen 50 % des Teilnehmerpreises für jeden Teilnehmer an, der nicht teilnimmt. Dem Leistungsnehmer bleibt es in diesen Fällen unbenommen, einen geringeren Schaden des Leistungsgebers nachzuweisen. Die Entsendung von Ersatzpersonen ist möglich. In diesem Falle wird dem Leistungsnehmer keine Stornogebühr berechnet. Er bleibt jedoch Vertragspartner und hat sich hinsichtlich der anfallenden Kosten im Innenverhältnis an die Ersatzperson/en zu wenden. Der Name/die Namen dieser Ersatzperson/en ist/sind dem Leistungsgeber rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Sollten Stornierungsgebühren für die im Auftrag des Leistungsnehmers vorgenommenen Reservierungen (z.B. Hotelreservierungen, Seminarräume, Referenten) und Verpflegungsleistungen anfallen, so werden diese dem Leistungsnehmer unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktrittes vollumfänglich weiterbelastet.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

 

Soweit im Vertrag oder an anderer Stelle nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Gebühr nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird entweder mit Beginn der Leistung oder abschnittsweise (z.B. Anzahlung oder Staffelung nach Leistungsschritten) oder nach dessen Beendigung erstellt. Der Leistungsnehmer hat die vertraglich vereinbarten Gebühren und -kosten vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Leistungen, gleich aus welchem Grunde, von ihm selbst versäumt werden. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen und Abweichungen wie unter § 3 beschrieben berechtigen ebenfalls nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Gebühr. Der Leistungsnehmer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

§ 7 Haftung

 

Der Leistungsgeber erbringt eine Dienstleistung und schuldet daher keinen besonderen Erfolg. Er übernimmt daher keine Haftung für einen mit der Leistung beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind. Soweit die Leistungen in den Räumlichkeiten des Leistungsnehmers stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Bei Leistungen in den Räumen des Leistungsgebers ist eine etwaige Haftung sowohl gegen den Leistungsgeber, als auch gegen dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen - soweit gesetzlich zulässig - auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Leistungsgeber haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Leistungsnehmers (Garderobe, Schulungsmaterial etc.).

 

§ 8 Datenschutz

 

Der Leistungsnehmer ermächtigt den Leistungsgeber, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erhaltenen Daten über den Leistungsnehmer und zugehöriges Personal im Rahmen der Datenschutzgesetze zu verarbeiten und zu speichern. Der Leistungsgeber verwendet die persönlichen Daten des Leistungsnehmers zur Vertragsabwicklung und, falls ausdrücklich gewünscht, für Informationsunterlagen. Datenübermittlung findet nur statt, wenn dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum. Der Leistungsnehmer hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Der Leistungsnehmer willigt in die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der im Zuge der Vertragsbeziehungen anfallenden personenbezogenen Daten im Rahmen des hier vertraglich Definierten ausdrücklich ein.

 

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird Schweinfurt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Hierdurch entstehende sowie bereits vorhandene Vertragslücken werden durch Regelungen ersetzt, die dem Vertragszweck und den Interessen der beteiligten Parteien möglichst nahe kommen.

 

§ 10 Sonstiges

 

Nach Beendigung eines Seminars oder Workshops erhält der Leistungsnehmer auf Wunsch ein entsprechendes Zertifikat über die Teilnahme an dem Seminar und die gegebenenfalls erreichte Qualifizierung. Beide Vertragsparteien sind zur Kommunikation der Art der gemeinsamen Zusammenarbeit berechtigt.

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